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Das neue Bundesgesetz zur Regulierung von Laserpointern in der Schweiz, das ab dem 1. Juni 2019 in Kraft tritt, bringt signifikante Änderungen mit sich. Die neuen Regelungen schränken den Gebrauch von Laserpointern streng ein, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Nur noch Laser der Klasse 1, die als ungefährlich gelten, dürfen verwendet werden. Dieses Gesetz verbietet den Verkauf und die Verwendung von stärkeren Lasern, die schwere Verletzungen wie Augenschäden oder Hautverbrennungen verursachen können.
In diesem Artikel erklären wir, welche Laserpointer betroffen sind, wie Sie überprüfen können, ob Ihr Gerät den neuen Bestimmungen entspricht, und was Sie mit nicht konformen Lasern tun sollten. Darüber hinaus bieten wir praktische Tipps für den Kauf und die sichere Nutzung von Laserpointern unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Für weiterführende Informationen und um sicherzustellen, dass Sie gemäss dem neuen Gesetz handeln, klicken Sie auf den Button «Zum Artikel». Sie werden zur Präventionsseite der Stadt Zürich weitergeleitet, wo Sie detaillierte Informationen und Ressourcen finden, die Ihnen helfen, sich an die neuen Vorschriften zu halten. Bleiben Sie informiert und schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen!

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